Endgerätewahlfreiheit für Glasfasernetze birgt Risiken

Des einen Freud, des anderen Leid: Am 10. Januar 2025 hat die Bundesnetzagentur, die oberste deutsche Regulierungsbehörde zur Förderung des Wettbewerbs in Netzmärkten, eine möglicherweise folgenreiche Entscheidung getroffen: Auch für passive optische Netze, insbesondere GPON (ITU-T G.984), bleibt der Netzabschlusspunkt, also der Übergabepunkt zwischen Netzbetreiber und Endkunde, passiv – genau wie bereits bei ADSL und VDSL.

Lesen Sie mehr dazu in unserem Fachartikel, den Sie sich hier herunterladen können.

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